Caffeine Creator Program
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Caffeine Labs AG einschließlich ihrer Tochter- und verbundenen Unternehmen (zusammen das „Unternehmen“) bietet das Caffeine Creator Program (das „Creator Program“) an und lädt Teilnehmer ein, das Wachstum des Caffeine.ai-Ökosystems zu beschleunigen, indem sie Menschen inspirieren, einbinden und dazu bringen, im Chat mit KI vollständige Apps und Websites zu bauen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) gelten für die Teilnahme am Creator Program und beschreiben zusätzlich zu etwaigen sonstigen Bedingungen des Creator Program dessen Anforderungen sowie die Vorteile, die einem Teilnehmer im Rahmen des Creator Program zukommen können.
Zwar prüft das Unternehmen alle vom Teilnehmer (als Bewerber oder nach Aufnahme in das Creator Program durch das Unternehmen) eingereichten Projektvorschläge (nachstehend definiert); die Erstellung oder Veröffentlichung eines Projekts (nachstehend definiert) oder die Beteiligung an sonstigen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Creator Program verpflichtet das Unternehmen jedoch nicht, Prämien (nachstehend definiert) oder sonstige Vorteile des Creator Program zu gewähren.
DIE TEILNAHME AM CREATOR PROGRAM IST VOLLKOMMEN FREIWILLIG; WER JEDOCH AM PROGRAMM TEILNIMMT, MUSS DIESE BEDINGUNGEN STRIKT EINHALTEN. WER IM RAHMEN SEINER FREIWILLIGEN TEILNAHME DIE UNTEN AUFGEFÜHRTEN KRITERIEN ERFÜLLT UND ALS COMMUNITY CREATOR AUSGEWÄHLT WIRD, KANN BESTIMMTE BETRÄGE IN BARGELD UND/ODER TOKEN („INCENTIVES“) ERHALTEN (SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG). INCENTIVES WERDEN NACH ALLEINIGEM ERMESSEN DES UNTERNEHMENS VERGEBEN UND SIND NICHT GARANTIERT. MIT DER ANNAHME VON INCENTIVES WIRD ANERKANNT, DASS ALLE ERHALTENEN INCENTIVES FÜR BEITRÄGE ZUR FÖRDERUNG DER VERBREITUNG DES CAFFEINE-ÖKOSYSTEMS IM NACHSTEHEND DEFINIERTEN SINNE UND ALS TEIL DIESES CREATOR PROGRAM GEWÄHRT WERDEN.
1. Bestimmte Definitionen.
„Teilnehmer“ bezeichnet alle Einzelpersonen und/oder Teams, die einen Beitrag einreichen und am Caffeine Creator Program teilnehmen.
„Rechte des geistigen Eigentums“ bezeichnet Patentrechte (einschließlich Patentanmeldungen und Offenlegungen), Urheberrechte, Marken, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Werke und alle sonstigen immateriellen Eigentumsrechte, die in einem Land oder einer Rechtsordnung der Welt anerkannt sind.
„Teilnehmermarken“ bezeichnet die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und Logos für die Produkte und Dienste der Einheit des Teilnehmers.
„Teilnehmermaterialien“ bezeichnet alle Materialien, Inhalte oder Informationen, die der Teilnehmer (einschließlich seiner Teammitglieder, sofern zutreffend) dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Caffeine Creator Program bereitstellt.
„Projekt“ bezeichnet die Bewerbungsmaterialien und Inhalte, die der Teilnehmer dem Unternehmen zur Prüfung und/oder Berücksichtigung für das Creator Program nach diesen Bedingungen einreicht (oder einzureichen beabsichtigt).
„Projektvorschlag“ bezeichnet eine allgemeine Beschreibung jedes vorgeschlagenen Projekts, die unter anderem die Funktionen des jeweiligen Projekts angibt.
„Programm-Meilenstein“ hat die in Abschnitt 3.1 angegebene Bedeutung.
„Unternehmensmaterialien“ bezeichnet alle Informationen und Materialien, die dem Teilnehmer vom Unternehmen im Verlauf des Creator Program bereitgestellt werden können, sowie alle daran bestehenden Rechte des geistigen Eigentums.
„Token“ bezeichnet den Utility-Token des Internet Computer Protocol („ICP“), die native Werteinheit zur Ermöglichung der Teilnahme an der Internet-Computer-Blockchain.
„Token-Prämie“ bezeichnet den zulässigen Betrag und Typ von Token, der Teilnehmern für die Teilnahme am Creator Program und/oder den Abschluss eines Programm-Meilensteins gemäß Abschnitt 3 gewährt werden kann.
2. Teilnahmeberechtigung; Programmanforderungen.
2.1. Teilnahmeberechtigung.
Eine Teilnahme am Caffeine Creator Program ist nur möglich, wenn:
- der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung über 18 Jahre alt ist oder das Volljährigkeitsalter in der Rechtsordnung seines Wohnsitzes erreicht hat oder ein Unternehmen ist und sich in jedem Fall beim Unternehmen registriert und die unten aufgeführten „Programmanforderungen“ erfüllt hat;
- der Teilnehmer in einer Rechtsordnung ansässig ist, in der die Teilnahme am Creator Program nicht gesetzlich untersagt ist;
- der Teilnehmer nicht in einem geografischen Gebiet ansässig, Staatsangehöriger eines solchen oder dort belegen ist, das Sanktionen oder Embargos der UN, der USA, der EU, der Schweiz oder eines anderen souveränen Staates unterliegt;
- weder der Teilnehmer noch gegebenenfalls von ihm vertretene Dritteinheiten (i) auf einer der folgenden Listen geführt werden oder mit einer dort geführten Person oder Einheit in Verbindung stehen: Denied Persons oder Entity List des US-Handelsministeriums, Specially Designated Nationals List des US-Finanzministeriums, EU-Konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen, oder Gesamtliste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen des Schweizer SECO, (ii) als terroristische Organisation ausgewiesen sind oder auf sonstigen einschlägigen Listen einer Behörde geführt werden;
- die Teilnahme am Caffeine Creator Program nicht gegen ein für den Teilnehmer geltendes nationales, staatliches oder örtliches Gesetz oder eine Vorschrift verstößt;
- der Teilnehmer in keiner Weise beim Unternehmen oder einem seiner verbundenen Unternehmen beschäftigt und kein enger Familienangehöriger einer solchen Person ist;
- der Beitrag auf Englisch verfasst ist; und
- der Teilnehmer alle Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und die KYC-Prüfung gegebenenfalls nach einem Verfahren erfolgreich durchläuft, das nach alleinigem Ermessen des Unternehmens als ausreichend gilt.
2.2. Bewerbung.
Das Caffeine Creator Program steht Einzelpersonen und Einheiten offen, die eine vollständige Bewerbung für das Creator Program mit einer Beschreibung des Projektvorschlags eingereicht und vom Unternehmen eine schriftliche Mitteilung über die Annahme der Bewerbung erhalten haben.
2.3. Annahme.
Im Fall der Annahme muss der Teilnehmer die vereinbarten Leistungen bestätigen, wie sie auf der Website des Creator Program und in weiteren Anweisungen des Unternehmens festgelegt sind.
2.4. Programmanforderungen.
Zur Teilnahme am Creator Program muss der Teilnehmer nach den ihm vom Unternehmen schriftlich mitgeteilten Fristen Folgendes tun:
(a) zusätzliche Bedingungen oder Formulare (z. B. W9 oder W8-BEN) unterzeichnen, wie vom Unternehmen verlangt werden; und
(b) alle Anforderungen des Creator Program gemäß den vorstehenden Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 sowie alle Anweisungen und Anforderungen der Website des Creator Program einhalten.
2.5 Richtlinien für Einreichende.
Beiträge dürfen nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen des Unternehmens KEINE Inhalte enthalten, die:
- sexuell explizit, unnötig gewalttätig oder herabwürdigend gegenüber einer ethnischen, rassischen, geschlechtlichen, religiösen, beruflichen oder Altersgruppe sind;
- vulgär oder pornografisch sind;
- Alkohol, illegale Drogen, Tabak (oder deren Konsum) oder eine bestimmte politische Agenda bewerben;
- andere Personen oder Unternehmen diffamieren, falsch darstellen oder herabwürdigende Bemerkungen über sie enthalten;
- Marken, Logos oder Trade Dress ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber oder ohne offenkundig vernünftige Rechtsgrundlage für die Nutzung enthalten;
- urheberrechtlich geschützte Materialien Dritter enthalten (einschließlich Fotografien, Skulpturen, Gemälden und anderer Kunstwerke oder Bilder, die auf oder in Websites, im Fernsehen, in Filmen oder anderen Medien veröffentlicht wurden), und zwar ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber oder ohne offenkundig vernünftige Rechtsgrundlage für die Nutzung;
- Botschaften oder Bilder vermitteln, die mit dem positiven Image und/oder dem guten Ruf unvereinbar sind, mit denen das Unternehmen in Verbindung gebracht werden möchte; und/oder gegen ein Gesetz verstoßen;
- Verpackungen oder Gebäude (Außen-/Innenbereiche) im Eigentum Dritter enthalten.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jedes Projekt nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen zu untersuchen und zu überprüfen, bedingt abzulehnen oder vollständig abzulehnen, bei dem wir nach Treu und Glauben feststellen, dass es die oben genannten Kriterien oder die Bedingungen dieses Creator Program möglicherweise nicht oder tatsächlich nicht erfüllt.
2.6
Alle Teilnehmer gewähren dem Unternehmen eine unentgeltliche, weltweite und zeitlich unbefristete Lizenz und das Recht, ihren Namen, ihr Bild und ihr Abbild zum Zweck der Produktion, Förderung und Bewerbung des Creator Program, von Caffeine.ai und des Caffeine-Ökosystems zu nutzen.
3. Programm-Meilensteine
3.1. Allgemeines.
Um für in US-Dollar ausgezahlte Incentives (zusammen mit den Token-Prämien die „Prämien“) in Betracht zu kommen, muss der Teilnehmer die entsprechenden Programm-Meilenstein-Anforderungen (jeweils ein „Programm-Meilenstein“) erfüllen und abschließen; diese werden nach seiner Aufnahme in das Programm festgelegt. Der Abschluss eines Programm-Meilensteins bedarf der Prüfung und Genehmigung durch das Unternehmen, wobei diese Genehmigung nach alleinigem Ermessen des Unternehmens erfolgt. Ein Programm-Meilenstein gilt erst dann als abgeschlossen und als für die jeweiligen Prämien qualifiziert, wenn der Teilnehmer vom Unternehmen eine schriftliche Genehmigungsmitteilung zu seinem Programm-Meilenstein erhalten hat. DIE GEWÄHRUNG VON PRÄMIEN IM RAHMEN DES CREATOR PROGRAM LIEGT IM ALLEINIGEN ERMESSEN DES UNTERNEHMENS, UND ALLE ENTSCHEIDUNGEN ZUM PROGRAMM SIND ENDGÜLTIG UND NICHT ANFECHTBAR.
3.2. Zusätzliche Anforderungen.
Das Unternehmen kann zusätzliche Informationen anfordern, soweit dies zur Prüfung und/oder Berücksichtigung des Projektvorschlags erforderlich ist; der Teilnehmer muss auf Anfragen nach zusätzlichen Informationen innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Zeitpunkt der Anfrage antworten. Der Teilnehmer kann sämtliche Vorteile, Prämien und/oder Möglichkeiten zur weiteren Teilnahme am Creator Program verlieren, wenn (i) das Unternehmen ihn oder seinen benannten Vertreter innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem ersten Benachrichtigungsversuch nicht erreichen kann oder (ii) er nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Benachrichtigung antwortet. Prämien werden ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung des Unternehmens und ohne Einschränkung gewährt. Es gelten alle anwendbaren bundes-, einzelstaatlichen und örtlichen Gesetze und Vorschriften. Der Teilnehmer erklärt sich an die Entscheidungen des Unternehmens gebunden, die in allen Angelegenheiten des Creator Program endgültig und verbindlich sind.
4. Zahlungen.
4.1. Zahlung der Prämien.
Vorbehaltlich dieser Bedingungen zahlt das Unternehmen dem Teilnehmer die für den Abschluss von Projekt-Meilensteinen festgelegten Prämien. Teilnehmer müssen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Creator Program auf eigene Kosten und mit eigenen Ressourcen und eigener Ausrüstung erbringen. Der Teilnehmer erkennt an, dass die im Statement of Work (das zwischen dem Teilnehmer und dem Unternehmen auf Grundlage des ursprünglich im Bewerbungsformular eingereichten Projektvorschlags finalisiert wird, nachstehend „SOW“) festgelegten und vom Unternehmen genehmigten Prämien, Meilensteine und Zeitpläne seine gesamte Vergütung im Rahmen dieser Bedingungen darstellen und dass das Unternehmen zu keiner weiteren Vergütung und keiner Erstattung von Aufwendungen oder Kosten verpflichtet ist, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten aus diesen Bedingungen entstehen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
4.2
Die Prämien werden ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung des Unternehmens und ohne Einschränkung gewährt.
DIE GEWÄHRUNG VON TOKEN AN TEILNEHMER STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER EINHALTUNG DER ANWENDBAREN GESETZE.
4.3 Meilensteine.
Der Abschluss eines Projekt-Meilensteins bedarf der Prüfung und Genehmigung durch das Unternehmen, wobei diese Genehmigung nach alleinigem Ermessen des Unternehmens erfolgt. Das Unternehmen kann dem Teilnehmer nach eigener Wahl seine schriftlichen Qualitätsstandards für das Projekt und/oder die jeweiligen Meilensteine zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Standards sowie weitere Hinweise und Vorschläge zu befolgen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit geben kann. Sämtliche Meilensteine müssen nach billigem Ermessen des Unternehmens zufriedenstellend sein; das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Meilensteine vor Abschluss und Lieferung zu genehmigen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden erkennt der Teilnehmer an und stimmt zu, dass die Zahlungspflicht des Unternehmens ausdrücklich davon abhängt, dass der Teilnehmer jeden im jeweiligen SOW festgelegten Projekt-Meilenstein liefert. Das genehmigte SOW wird Bestandteil dieser Bedingungen. DIE GEWÄHRUNG VON PRÄMIEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS LIEGT IM ALLEINIGEN ERMESSEN DES UNTERNEHMENS, UND ALLE ENTSCHEIDUNGEN ZUM PROGRAMM SIND ENDGÜLTIG UND NICHT ANFECHTBAR.
5. Marketing und Werbung
5.1. Öffentlichkeitsarbeit.
Der Teilnehmer wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Pressemitteilungen oder ähnliche öffentlichen Ankündigungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen herausgeben (einschließlich Aussagen über die Bestimmungen dieser Bedingungen und Einzelheiten des Creator Program).
5.2. Aufnahme in Listen.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass das Unternehmen die Projekte während und nach der Laufzeit der Bedingungen in veröffentlichte Listen und ähnliche Zusammenstellungen sowie auf seinen Online-Präsenzen aufnehmen kann, aber nicht muss, einschließlich auf Webseiten und in sonstigen Werbematerialien zu Produkten Dritter. Der Teilnehmer stimmt zu, dem Unternehmen Projektbeschreibungen, Bilder, Logos, Website-Links und sonstige Inhalte zu seinem Projekt bereitzustellen, wie sie das Unternehmen für die Aufnahme in solche Listen und Zusammenstellungen sowie für die Nutzung in seinen zugehörigen Marketingaktivitäten in angemessener Weise anfordert.
5.3. Öffentlichkeitsarbeit.
Der Teilnehmer wird:
(a) sein Geschäft und seine Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen so führen, dass ein gutes Image und gute Öffentlichkeitsarbeit für das Unternehmen und die die Produkte des Unternehmens gefördert werden;
(b) keine unlauteren oder irreführenden Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem Unternehmen oder die die Produkte des Unternehmens betreiben; und
(c) keine falschen, irreführenden oder herabwürdigenden Darstellungen oder Aussagen über das Unternehmen oder die Produkte und Dienste des Unternehmens machen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Richtlinien von Social-Media-Plattformen zu befolgen, die eine deutlich erkennbare Offenlegung des Erhalts einer Vergütung für die Bewerbung von Caffeine.ai und des Caffeine-Ökosystems nach diesen Bedingungen verlangen.
6. Zusicherungen und Gewährleistungen
6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen des Teilnehmers.
Der Teilnehmer sichert zu und gewährleistet, dass:
(a) er befugt ist, diese Bedingungen einzugehen;
(b) die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Bewerbung übermittelten Informationen, einschließlich in einem Projektvorschlag, richtig und vollständig sind; und
(c) keine seiner Teilnehmermaterialien oder Teilnehmermarken Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen, beeinträchtigen oder widerrechtlich aneignen, illegale oder diffamierende Materialien enthalten oder gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
6.2. Haftungsausschluss.
DIE WEBSITES DES UNTERNEHMENS, EINSCHLIESSLICH DER WEBSITE DES CREATOR PROGRAM, SOWIE ALLE UNTERNEHMENSMATERIALIEN, AUF DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM CREATOR PROGRAM ZUGEGRIFFEN WERDEN KANN, WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ MIT ALLEN FEHLERN, MÄNGELN UND IRRTÜMERN UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. DAS UNTERNEHMEN SCHLIESST ALLE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN (AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER SONST) IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DAS UNTERNEHMEN SICHERT NICHT ZU UND GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS: (I) DAS CREATOR PROGRAM, DIE WEBSITES DES UNTERNEHMENS ODER DIE UNTERNEHMENSMATERIALIEN DEN ANFORDERUNGEN DES TEILNEHMERS ENTSPRECHEN, IHR BETRIEB UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER FEHLER BEHOBEN WERDEN; (II) DIE PROJEKTE DES TEILNEHMERS MIT AKTUELLEN ODER KÜNFTIGEN VERSIONEN DER PRODUKTE ODER DIENSTE DES Unternehmens KOMPATIBEL SIND; ODER (III) DER TEILNEHMER AUS SEINER TEILNAHME AM CREATOR PROGRAM GEWINN ODER EINEN WIRTSCHAFTLICHEN VORTEIL ZIEHT.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Teilnehmermaterialien.
Mit der Teilnahme am Creator Program gewährt der Teilnehmer dem Unternehmen, dessen Lizenznehmern und Rechtsnachfolgern sowie dessen verbundenen Unternehmen und deren Lizenznehmern und Rechtsnachfolgern hiermit ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unentgeltliches und unterlizenzierbares Recht und eine entsprechende Lizenz, seine Teilnehmermaterialien ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu veröffentlichen, aufzuführen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu übertragen und darauf zuzugreifen, und zwar zu Werbe- und/oder Marketingzwecken weltweit im Zusammenhang mit dem Creator Program und zur Bewerbung von Caffeine.ai und des Caffeine-Ökosystems, in beliebigen Medienformaten, über beliebige Medienkanäle oder auf sonstige Weise. So gewährt der Teilnehmer dem Unternehmen beispielsweise das Recht, die von ihm erstellten Inhalte im Zusammenhang mit der Bewerbung von Caffeine.ai und des Caffeine-Ökosystems zu bewerben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Handlung, keinen Anspruch und keine Klage gegen das Unternehmen mit der Begründung anzustoßen, zu unterstützen, aufrechtzuerhalten oder zu genehmigen, dass eine hierin vorgesehene Nutzung der Teilnehmermaterialien seine Rechte als Urheber der Teilnehmermaterialien verletzt, einschließlich, ohne Einschränkung, Markenrechte, Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte. Der Teilnehmer erkennt an, dass das Unternehmen derzeit oder künftig intern Informationen entwickeln oder von anderen Parteien Informationen erhalten kann, die seinen Teilnehmermaterialien ähneln. Nichts in diesen Bedingungen ist als Zusicherung oder Vereinbarung auszulegen, dass das Unternehmen keine Produkte, Konzepte, Systeme oder Techniken entwickeln wird oder entwickelt hat, die den in Teilnehmermaterialien vorgesehenen oder verkörperten Produkten, Konzepten, Systemen oder Techniken ähneln oder mit ihnen konkurrieren. Der Teilnehmer stimmt ferner zu, dass kreative Ideen, Vorschläge oder sonstige Materialien, die er im Zusammenhang mit dem Creator Program in beliebiger Form einreicht, nicht im Vertrauen oder in einem Treueverhältnis übermittelt werden, dass zwischen ihm und dem Unternehmen in keiner Weise ein Vertraulichkeits- oder Treueverhältnis beabsichtigt oder begründet wird und dass er weder jetzt noch künftig eine Prüfung, Vergütung oder Gegenleistung irgendeiner Art erwarten kann.
7.2. Teilnehmermarken.
Der Teilnehmer gewährt dem Unternehmen eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, weltweite, unentgeltliche, nicht unterlizenzierbare und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung seiner Teilnehmermarken ausschließlich im Zusammenhang mit dem Creator Program und den in Abschnitt 2 vorgesehenen Aktivitäten, in sämtlichen Medienformaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Marketing und Förderung des Unternehmens sowie der Produkte und Dienste des Unternehmens sowie die Kennzeichnung und Erörterung seiner Teilnahme am Creator Program. Sämtlicher aus der Nutzung der Teilnehmermarken entstehender Geschäftswert kommt ausschließlich dem Teilnehmer zugute.
7.3. Unternehmensmaterialien.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Teilnehmermaterialien gewährt das Unternehmen dem Teilnehmer hiermit für die Laufzeit eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der Unternehmensmaterialien ausschließlich im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Creator Program. Diese beschränkte Lizenz endet automatisch, sobald er nicht mehr Teilnehmer des Creator Program ist.
7.4. Eigentum.
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Unternehmen gilt: (a) Das Unternehmen ist Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche an den Unternehmensmaterialien sowie an den Produkten und Diensten des Unternehmens (einschließlich der Website des Unternehmens und seiner Marken samt aller damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums), und (b) der Teilnehmer ist Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche an seinen Teilnehmermarken einschließlich aller damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums. Es werden von keiner Partei stillschweigende Lizenzen gewährt, weder durch Auslegung noch durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise. Vorbehaltlich Abschnitt 7.1 behält der Teilnehmer das Eigentum an allen Rechten, Titeln und Ansprüchen an seinen Teilnehmermaterialien einschließlich aller damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums sowie an von ihm daran vorgenommenen Änderungen, Verbesserungen oder Ableitungen.
8. Vertraulichkeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Bedingungen und danach jederzeit und im weitest zulässigen gesetzlichen Umfang, sämtliche Vertraulichen Informationen (wie nachstehend definiert) streng vertraulich zu behandeln, sie in keiner Weise – weder kommerziell noch anderweitig – zu verwenden, außer für die im Rahmen des Creator Program vorgesehenen Zwecke, und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sämtlicher Vertraulicher Informationen zu ergreifen.
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet: (i) alle Informationen, Materialien oder Kenntnisse über das Unternehmen und sein Geschäft, seine Finanzlage, Produkte, Programmiertechniken, Kunden, Lieferanten, Technologie oder Forschung und Entwicklung, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Creator Program offengelegt werden oder zu denen er Zugang hat, sowie (ii) diese Bedingungen. Zu den Vertraulichen Informationen zählen keine Informationen, die: (a) ohne Verschulden des Teilnehmers öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig und ohne Nutzungs- oder Offenlegungsbeschränkung in seinem Besitz befanden; oder (c) er rechtmäßig von einem Dritten erhält, der zur Offenlegung berechtigt ist und sie ohne Nutzungs- oder Offenlegungsbeschränkung bereitstellt. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen Vertrauliche Informationen alle Informationen, bei denen eine vernünftige Person aufgrund ihrer Natur oder der Umstände ihrer Offenlegung weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich zu behandeln sind.
9. Haftungsfreistellung und Schadloshaltung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Unternehmen und dessen Muttergesellschaft, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeitende und Vertreter, einschließlich Werbe- und Promotionagenturen, sowie Rechtsnachfolger und alle sonstigen mit dem Creator Program verbundenen Organisationen vollständig und endgültig freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegen sämtliche Ansprüche, Verletzungen, Schäden, Aufwendungen oder Verluste an Personen oder Sachen und/oder Haftungen jeglicher Art, die in irgendeiner Weise aus der Teilnahme am Creator Program, seinen Projekten oder der Annahme oder Nutzung einer Prämie entstehen, einschließlich, ohne Einschränkung, (i) jedes Umstands, der durch Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Unternehmens verursacht wird und das Creator Program stören kann; (ii) jeglicher Verletzungen, Verluste oder Schäden (kompensatorisch, unmittelbar, beiläufig, Folgeschäden oder sonstige) jeder Art, die im Zusammenhang mit oder infolge eines Vorteils entstehen, den er im Zusammenhang mit dem Creator Program erhält, oder infolge der Annahme, des Besitzes oder der Nutzung einer Prämie oder der Teilnahme am Creator Program; und (iii) etwaiger Druck- oder Tippfehler in Materialien zum Creator Program.
10. Haftungsbeschränkung
WEDER DAS Unternehmen NOCH EINE ANDERE AN DER DURCHFÜHRUNG DES CREATOR PROGRAM BETEILIGTE PARTEI HAFTET FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS, VERLUST VON DATEN ODER GESCHÄFTSWERT, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFALL, DIE AUS DIESEN BEDINGUNGEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHNEN ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE BERUHEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DAS UNTERNEHMEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, SELBST WENN EIN HIERIN VORGESEHENER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.
DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL EINTAUSEND US-DOLLAR (1.000 $).
DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN SIND WESENTLICHE BESTANDTEILE DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEM TEILNEHMER UND DEM Unternehmen.
11. Beendigung
Die Laufzeit dieser Bedingungen beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an bis (i) zum Abschluss der Teilnahme des Teilnehmers am Creator Program oder (ii) zur Beendigung dieser Bedingungen oder des Creator Program durch das Unternehmen, je nachdem, was früher eintritt (die „Laufzeit“). Kann das Creator Program beispielsweise aus irgendeinem Grund nicht wie geplant durchgeführt werden – etwa wegen unvorhergesehener Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Unfähigkeit des Unternehmens, Websites und Anwendungen zur Verwaltung des oder zur Teilnahme am Creator Program zu erstellen, wegen Computerviren, Programmfehlern, Manipulation, unbefugtem Eingriff, Betrug, technischem Versagen oder anderer Ursachen, die die Verwaltung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder ordnungsgemäße Durchführung der Produkte und Dienste des Unternehmens oder dieses Creator Program beeinträchtigen –, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Bedingungen nach alleinigem Ermessen zu ändern oder das Creator Program abzusagen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen und diese Bedingungen zu beenden. Das Unternehmen kann diese Bedingungen zudem mit einer Frist von zehn (10) Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen beenden. Bei einer Beendigung, Einstellung oder Absage des Creator Program oder dieser Bedingungen gelten alle Bestimmungen dieser Bedingungen fort, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, einschließlich, ohne Einschränkung, der Bestimmungen zum Eigentum, der Gewährleistungsausschlüsse, der Haftungsbeschränkungen und der Bestimmungen zur Streitbeilegung.
12. Datenschutzerklärung und personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten und Materialien, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Bewerbung um die Aufnahme in das Creator Program einreicht, sowie das, was er uns im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Creator Program bereitstellt, werden für die in diesen Bedingungen beschriebenen Zwecke verwendet und im Übrigen gemäß der Datenschutzerklärung des Unternehmens behandelt, was eine Verarbeitung oder Nutzung durch Dritte ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen umfassen kann; die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://caffeine.ai/privacy-policy, und der Teilnehmer erkennt diese Nutzung an und stimmt ihr zu.
13. Abtretung
Der Teilnehmer darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder abtreten noch übertragen (kraft Gesetzes oder auf sonstige Weise); jede unzulässige Abtretung ist nichtig und unwirksam. Das Unternehmen kann diese Bedingungen oder Rechte hieraus ohne Zustimmung des Teilnehmers abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden sind diese Bedingungen für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und wirken zu deren Gunsten.
14. Abwerbeverbot
Während der Laufzeit dieser Bedingungen und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach verpflichtet sich der Teilnehmer, die Dienste von Mitarbeitenden oder Beratern des Unternehmens weder unmittelbar noch mittelbar zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Person oder Einheit abzuwerben.
15. Verhältnis der Parteien
Das Verhältnis des Teilnehmers zum Unternehmen ist das eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in diesen Bedingungen soll eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Arbeitsverhältnis begründen oder ist so auszulegen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Leistungen, die das Unternehmen seinen Mitarbeitenden gewährt. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder Verpflichtungen im Namen des Unternehmens einzugehen, sofern er dazu nicht ausdrücklich von einer bevollmächtigten Führungskraft des Unternehmens schriftlich aufgefordert oder ermächtigt wurde. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für alle Steuererklärungen und Zahlungen, die gegenüber Bundes-, Landes- oder Kommunalsteuerbehörden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Creator Program und dem Erhalt von Prämien nach diesen Bedingungen abzugeben oder zu leisten sind, und wird diese fristgerecht einreichen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass anwendbare Steuern im Prämienbetrag enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer (MwSt.).
16. Sonstiges
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Übertragungsfehler, die zu Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängeln, Verzögerungen im Betrieb oder bei der Übertragung, zu Diebstahl oder Zerstörung oder zu unbefugtem Zugriff auf Teilnehmermaterialien oder deren Veränderung führen, und ebenso wenig für technische, Netzwerk-, Telefonanlagen-, elektronische, Computer-, Hardware- oder Softwarestörungen oder Beschränkungen jeder Art oder für unrichtige Übertragungen oder den Nichterhalt von Beitragsinformationen durch das Unternehmen aufgrund technischer Probleme oder Überlastung im Internet, auf einer Website oder einer Kombination davon. Das Unternehmen ist ferner nicht verantwortlich für Verletzungen oder Schäden am Computer des Teilnehmers oder für sonstige Schäden, die aus dem Herunterladen von Materialien im Zusammenhang mit dem Creator Program entstehen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird dem undurchsetzbaren Teil im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang Wirkung verliehen, und die übrigen Bestimmungen bleiben im weitest zulässigen gesetzlichen Umfang in vollem Umfang wirksam. Die Nichtdurchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung. Der Teilnehmer stimmt zu, dass diese Bedingungen sowie die hierin enthaltenen Regeln, Beschränkungen und Richtlinien und deren Durchsetzung durch das Unternehmen keine Rechte oder Rechtsbehelfe für andere Personen als den Teilnehmer und das Unternehmen begründen sollen und nicht begründen. Diese Bedingungen, etwaige Anlagen und sonstige durch Bezugnahme einbezogene Richtlinien des Unternehmens stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Teilnehmer über den Gegenstand dieser Bedingungen dar.
17. Anwendbares Recht; Streitbeilegung
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Schweiz und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Jede Streitigkeit, Kontroverse, Meinungsverschiedenheit oder jeder Anspruch, die bzw. der sich aus diesen Bedingungen ergibt oder mit ihnen zusammenhängt, einschließlich ihres Bestehens, ihrer Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung, sowie jede Streitigkeit über außervertragliche Verpflichtungen, die sich hieraus ergeben oder damit zusammenhängen, ist einem Schiedsverfahren zu unterbreiten und endgültig zu entscheiden nach der Schweizerischen Schiedsordnung für internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Swiss Chambers' Arbitration Institution in der bei Einreichung der Schiedsanzeige geltenden Fassung. Auf diese Schiedsklausel ist schweizerisches Recht anwendbar. Sitz des Schiedsverfahrens ist Zug, Schweiz. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.
18. Kontakt
Bei Fragen zum Creator Program oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist [email protected] zu kontaktieren.
WER DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMT, SOLLTE SICH NICHT REGISTRIEREN UND AUCH SONST NICHT AM CAFFEINE CREATOR PROGRAM TEILNEHMEN.
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